Neue EU-Verpackungsverordnung – Das müssen Händler wissen

Seit dem 11. Februar 2025 gilt in der gesamten EU die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Sie ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie und bringt verbindliche Regeln, um Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu fördern und die Umweltbelastung zu senken.
Die wichtigsten Ziele
- 15 % weniger Verpackungsmüll pro Kopf bis 2040
- 100 % Recyclingfähigkeit aller Verpackungen bis 2030
- Mehr wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungen
- Einheitliche Kennzeichnung und Standardisierung
Pflichten für Hersteller und Händler
- Konformitätserklärung & technische Dokumentation für jede Verpackung ab 12.08.2026
- Verbot bestimmter Schadstoffe wie Blei, Cadmium oder PFAS
- Recyclingfähige Gestaltung ab 2030 Pflicht
- Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen
- Minimierung von Gewicht und Volumen
- Kennzeichnungspflicht ab 2028
Praxis-Tipps
Unternehmen sollten frühzeitig ihre Verpackungen auf Recyclingfähigkeit, Schadstofffreiheit und Wiederverwendbarkeit prüfen. Auch wenn viele Details der PPWR noch nicht feststehen, ist eine proaktive Anpassung ein klarer Wettbewerbsvorteil.
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